Klimaschutz und Energie

Energie- und Klimaschutzgesetz

Im Dezember 2015 wurde auf der UN-Klimakonferenz in Paris das sogenannte „Pariser Klimaschutzabkommen“ verabschiedet, das von 195 Staaten unterzeichnet wurde und im Jahr 2016 in Kraft trat. Damals verständigte man sich darauf, den vom Menschen gemachten Klimawandel auf unter 2 °Celsius zu begrenzen. 

Im März 2017 – zwei Monate vor der Landtagswahl – wurde von der damaligen „Küstenkoalition“ aus SPD, Grünen und SSW ein erstes Energiewende- und Klimaschutzgesetz beschlossen. Darin festgeschrieben wurde eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis zum Jahr 2020. Bis zum Jahr 2050 wurde eine Reduzierung um bis zu 95 Prozent angestrebt. An konkreten Maßnahmen beinhaltete das Gesetz lediglich die Bildung eines Energiewende-Beirates, einen Bericht alle fünf Jahre zum Aufbau und Erhalt von Humus im Boden sowie die Möglichkeit für Kommunen auf freiwilliger Basis Wärmepläne zu erstellen. In den Folgejahren verfehlte Schleswig-Holstein die mit diesem Gesetz festgelegten Ziele.

Angesichts der zwischenzeitlichen Empfehlung des Weltklimarates (IPPC), besser einen 1,5° Celsius Zielwert anzustreben und der darauf verschärften Klimaschutzziele auf europäischer sowie bundesdeutscher Ebene hat die Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP in dieser Wahlperiode das Energiewende- und Klimaschutzgesetz novelliert. Darin festgeschrieben wurde eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent bis zum Jahr 2030. Eine vollständige Treibhausgasneutralität wird nunmehr bereits bis zum Jahr 2045 angestrebt. 

Um diese Ziele zu erreichen, wurde ergänzend zu den bundespolitischen Entscheidungen (z.B. Einführung der CO²-Bepreisung) eine ganze Reihe von konkreten Maßnahmen in landespolitischer Zuständigkeit beschlossen:

  • Verpflichtung zur Aufstellung kommunaler Wärmepläne für Städte und Gemeinden mit zentralörtlicher Funktion. 
  • CO²-freie Strom- und Wärmeversorgung in allen Landesliegenschaften bis zum Jahr 2040 (bei Sanierungsmaßnahmen wird zukünftig der CO²-Preis in die Kalkulation mit einbezogen, Neubauten werden nach dem Passiv-Haus-Standard errichtet, die Gesamtfläche der Büroräume wird bis zum Jahr 2035 um 20 Prozent reduziert).
  • Bis Ende 2030 sollen alle Fahrzeuge der Landesverwaltung emissionsfrei sein. Davon ausgenommen sind lediglich Spezialfahrzeuge, z.B. für den Katastrophenschutz.
  • Beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage sind die Eigentümer ab dem 1. Juli 2022 verpflichtet, mind. 15 Prozent des jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken. Diese Pflicht kann z.B. durch die Installation einer solarthermischen Anlage oder einer Wärmepumpe erfüllt werden. Die Pflicht kann durch den Abschluss eines Bezugsvertrages erfüllt werden, der den Einsatz von Erneuerbaren Energien wie beispielsweise Biogas, Biomethan, Grüner Wasserstoff oder ähnlichem beinhaltet. 
  • Installationspflicht für Photovoltaikanlagen auf größeren neu errichteten Parkplätzen (ab 100 Stellplätzen)
  • Installationspflicht für Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Renovierung von Nicht-Wohngebäuden
  • der öffentliche Schienenpersonennahverkehr soll bis 2030 treibhausgasneutral werden.

Wasserstoffstrategie

Schleswig-Holstein produziert durch Windkraft, Biogas- und Solaranlagen wesentlich mehr Strom, als wir selbst verbrauchen. Der bei uns in Schleswig-Holstein regenerativ erzeugte Strom deckt über 160% des Stromverbrauchs im Land. Gerade deshalb haben wir die sogenannte Sektorenkopplung vorangetrieben, um hier in Schleswig-Holstein die Produktion von grünem Wasserstoff in industriellem Maßstab zu realisieren und Schleswig-Holstein damit zu einem Fortschrittsland zu machen. Durch die Umwandlung von erneuerbarem Strom in grünen Wasserstoff ist unsere Energie speicherbar und in weiteren Bereichen wie der Mobilität oder der sicheren Wärmeversorgung einsetzbar. Damit tragen wir in allen relevanten Sektoren zur CO2-freien Nutzung bei.  

Dafür haben wir:

  • Ein Wasserstoff-Kompetenzzentrum für Wirtschaft und Wissenschaft auf den Weg gebracht.
  • Eine Wasserstoffstrategie erarbeitet. Diese ist mit einer Summe von 30 Millionen Euro unterlegt, so dass in unserem Land wesentliche Entwicklungen der Unternehmen unterstützt werden können.
  • Außerdem ist es uns gelungen, erhebliche Fördermittel aus Bundes- und EU-Mitteln nach Schleswig-Holstein zu holen und so wesentliche Meilensteine auf dem Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung zu setzen. 

In den letzten Jahren sind so beispielhafte Großprojekte mit zum Teil europäischer Tragweite entstanden. Besonders hervorzuheben sind:

  • das Norddeutsche Reallabor gemeinsam mit den norddeutschen Bundesländern,
  • das Reallabor Westküste100 sowie das Projekt HyScale100 sowie,
  • das Helgoländer Projekt Aquaventus.

Außerdem haben wir die Zusammenarbeit in der Ostseeregion im Energiebereich stark weiterentwickelt. Diese Ebene der politischen Kooperation ermöglicht es uns, die Regionen der südwestlichen Ostsee, mit einem Wasserstofftankstellennetz von Hamburg bis nach Oslo mit dem Wasserstoff-Mobilitätsprojekt STRING zu verbinden.  

Elektro-Ladepunkte

Elektromobilität ist ein elementarer Teil der technologieoffenen Mobilitäts- und Verkehrswende geworden. Im Jahr 2021 lag der Anteil der zugelassenen E-Autos in Schleswig-Holstein bei deutlich über 20 Prozent – der höchste Wert bundesweit. Mit der steigenden Zahl von Elektroautos muss auch ein Ausbau der Ladepunkte einhergehen. Zu Beginn der Legislaturperiode gab es in Schleswig-Holstein lediglich 228 solcher Ladepunkte. Mittlerweile sind knapp 2.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Betrieb, davon knapp 300 Schnelladepunkte. In diesen Zahlen größtenteils noch nicht enthalten sind diejenigen Ladepunkte, die aus dem im Juli 2020 gestarteten Förderprogramm „Elektromobilität“ hinzukommen. Innerhalb eines Jahres konnten bereits mehr als 1.600 (öffentlich und nicht öffentlich zugängliche) Ladepunkte bewilligt werden. 

Batterieelektrische Akkuzüge

Akku statt Diesel – wir tauschen alte Dieselloks gegen batterieelektrische Akkuzüge aus und leisten so einen Beitrag zum Klimaschutz im Mobilitätssektor. In Schleswig-Holstein sind gerade einmal 29 Prozent des Streckennetzes elektrifiziert.  Mit der bundesweit ersten Großausschreibung für akkubetriebene Züge haben wir deshalb dafür gesorgt, dass ab Dezember 2022 die bisherigen Diesel-Züge durch 55 Akku-Triebzüge ersetzt werden. Dank der auf dem Dach montierten Batterien können die Akkuzüge 150 Kilometer elektrisch fahren. Geladen werden die akkubetriebenen Züge soweit vorhanden an den Oberleitungen sowie an den Ladestationen in den Bahnhöfen. Die neuen Züge werden somit ohne den langjährigen Bau von Oberleitungen flexibel und zeitnah durch Schleswig-Holstein rollen und tragen durch eine geringere Lärmwirkung und einer Abgasemission von Null zu einer weiteren Qualitätssteigerung bei. 

Energetische Sanierung landeseigener Gebäude

Energetische Gebäudesanierung bedeutet Klimaschutz. Als Land wollen wir bei unseren eigenen Liegenschaften mit gutem Beispiel vorangehen. Im Jamaika-Koalitionsvertrag haben wir deshalb vereinbart, dass wir die Landesliegenschaften sukzessiv energetisch sanieren wollen und dafür Haushaltsmittel bereitstellen. Zur Vorbereitung der Sanierungsmaßnahmen wurde der Gebäudebestand anhand von Gebäudesteckbriefen und Portfolioszenarien untersucht – mit dem Ergebnis, dass eine Reduktion von Treibhausgasemissionen von über 98 Prozent erreicht werden kann.

Zur Umsetzung der Baumaßnahmen konnten wir auf das von der Vorgängerregierung eingerichtete Sondervermögen „Energetische Sanierung“ PROFI im Volumen von 35 Millionen Euro zurückgreifen. Bis 2021 wurden hiervon 31 Millionen Euro in Baumaßnahmen umgesetzt. Das restliche Budget in Höhe von 4 Millionen Euro wird im Jahr 2022 u.a. für die Fassadensanierung des Amtsgerichtes Bad Segeberg und des Landgerichts Lübeck eingesetzt.

Darüber hinaus stehen im Rahmen des „Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für unser Land Schleswig-Holstein“ IMPULS rund 31 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon wurden bereits 11 Millionen Euro umgesetzt. Das verbleibende Budget in Höhe von rund 20 Millionen Euro soll in den Jahren 2021 und 2022 u.a. für die energetische Sanierung der Polizeistation Neumünster, die energetische Fenstersanierung des Landeshauses in Kiel sowie eine CO²-neutrale Wärmeversorgung für die FH Westküste in Heide eingesetzt werden.

Aus dem Haushaltsüberschuss des Jahres 2019 haben wir zusätzlich das Programm „Energetische Modernisierung in Landesliegenschaften“ EMiL aufgelegt, für das insgesamt 34 Millionen Euro im Landeshaushalt und in der Finanzplanung vorgesehen sind. Die Sanierungsmaßnahme des Polizeireviers Westerland und die energetische Infrastruktur im Quartier Bremerskamp der Christian-Albrechs-Universität wird beispielsweise über EMiL finanziert.   

Insgesamt setzen wir somit innerhalb weniger Jahre 100 Millionen Euro für die energetische Sanierung von Landesliegenschaften ein. Diesen Investitionen werden aber noch erhebliche weitere Investitionen folgen müssen. Mit dem neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetz, das mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP beschlossen wurde, ist eine CO²-freie Strom und Wärmeversorgung aller Landesliegenschaften bis zum Jahr 2040 das erklärte Ziel. 

Neuwaldbildung

Seit Jahrzehnten besteht für das Land Schleswig-Holstein die Zielsetzung, den Waldanteil auf 12 Prozent der Landesfläche zu erhöhen. Um diesem Ziel angesichts des Klimawandels deutlich näher zu kommen, veranstalteten wir als CDU-Landtagsfraktion in dieser Legislaturperiode zwei Waldgipfel mit allen beteiligten Akteuren. Auf unsere Initiative hin wurden daraufhin die Haushaltsmittel der Landesforsten für Erstaufforstungsmaßnahmen erhöht. Außerdem ist es uns gelungen, ein neues Förderprogramm für private Waldbesitzer auf den Weg zu bringen. Diese konnten bislang nur eine Förderung für die einmaligen Erstaufforstungskosten erhalten, z.B. für den erforderlichen Zaunbau. Sofern die Neuwaldbildung auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche erfolgt, kann zukünftig darüber hinaus eine Erstaufforstungsprämie beantragt werden. Mit ihr sollen der Verlust landwirtschaftlicher Flächenprämien und die dauerhafte Wertminderung der Fläche kompensiert werden. Dafür stellt das Land in den Jahren 2021 bis 2023 drei Millionen Euro bereit. Mit der ebenfalls auf unsere Initiative hin eingerichteten neuen Spendenplattform „Wir-bewalden.SH“ haben zudem alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, zusätzliche Aufforstungsprojekte der Landesforsten in ihrer Region finanziell zu unterstützen. 

Wind

Regionalplanung Wind

Die in der letzten Wahlperiode von der SPD-geführten Vorgängerregierung in Kraft gesetzten Regionalpläne Wind, deren Ursprünge noch auf die CDU/FDP-Regierungszeit von Peter Harry Carstensen zurückgehen, wurde im Jahr 2015 erfolgreich beklagt und durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben. Um einen Wildwuchs von Windkraftanlagen im Land zu verhindern, beschloss der Landtag daraufhin am 5. Juni 2015 einen Ausbaustopp (Moratorium), der mehrfach verlängert wurde. Der Bau von Windkraftanlagen war dadurch nur noch mit Ausnahmegenehmigungen möglich. Gegen die von der sogenannten Küstenkoalition in die Wege geleitete Neuaufstellung der Regionalpläne Wind gingen nach der ersten öffentlichen Auslegung 6.500 Einwendungen ein, die einzeln geprüft werden mussten. Dieser Abwägungsprozess wurde bis zum Ende der Wahlperiode von der Küstenkoalition nicht zum Abschluss gebracht.

Im Jamaika-Koalitionsvertrag haben wir das Ziel vereinbart, die Windenergienutzung an Land bis zum Jahr 2025 auf eine installierte Leistung von 10 Gigawatt auszubauen. Wir gingen dabei davon aus, dass dafür ca. 2% der Landesfläche als Eignungsfläche für Windkraft benötigt werden. Um eine größtmögliche Akzeptanz vor Ort zu erhalten haben wir gleichzeitig vereinbart, die Abstände zu Siedlungsbereichen auf 1.000 Meter zu erhöhen.  

Die Überarbeitung der Regionalpläne Wind aufgrund der eingegangenen 6.500 Einwände sowie aufgrund der vergrößerten Abstände zu Siedlungsbereichen führten im Jahr 2018 zu einer zweiten öffentlichen Auslegung. Die Anzahl der Einwände konnte mit dieser zweiten Auslegung zwar deutlich reduziert werden, dennoch machten die daraufhin vorgenommenen Änderungen eine dritte Auslegung erforderlich, die Anfang 2020 zum Abschluss gebracht werden konnte.

Nach dieser mehrjährigen Planungsphase einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Landtag und Landesregierung im September 2020 die Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan endlich beschließen. In den Plänen werden 244 Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen, deren Fläche von 32.075 Hektar einem Anteil von 2,03% der Landesfläche entspricht. Mit den neuen Regionalplänen Wind ist sichergestellt, dass genügend geeignete Flächen für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen, um die bestehenden Ausbauziele zu erreichen.

Bundeweiter Spitzenreiter im Jahr 2021

Die Zeit des Windkraft-Moratoriums von 2015 bis 2020 bedeutete für Schleswig-Holstein keinen vollständigen Stopp des Ausbaus von Windkraftanlagen. Mit Inkrafttreten der neuen Regionalpläne Wind Ende 2020 erlebte Schleswig-Holstein einen zusätzlichen Schub beim Ausbau der Windkraft an Land. Im Jahr 2021 wurden 220 neue Windkraftanlagen genehmigt, die zusammen eine installierte Leistung von weiteren 1,05 Gigawatt aufweisen. 2021 war damit das zweitstärkste Jahr für den Ausbau der Windkraft in Schleswig-Holstein überhaupt. Schleswig-Holstein belegte damit im vergangenen Jahr den bundesweiten Spitzenplatz. Auch bei den drei Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) lag Schleswig-Holstein im Jahr 2021 mit insgesamt 100 Zuschlägen für 1.069 Megawatt vor allen anderen Bundesländern.

Abstände zur Wohnbebauung vergrößert

Da Windkraftanlagen immer größer werden und um die Akzeptanz vor Ort zu erhalten, haben wir die Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung vergrößert. Dazu wurden die Kriterien zur Bestimmung der Flächen zur Windenergienutzung in den Bereichen Natur, Gewässer, Infrastruktur- sowie Denkmalschutz dahingehend geändert, dass zusätzliche Bereiche für die Windenergienutzung gewonnen werden konnten. Die daraus resultierenden Flächengewinne können dafür genutzt werden, um höhere Abstände von 1.000 Metern (vorher 800 Meter) zu Siedlungen zu ermöglichen. Im Landesentwicklungsplan wurde zudem die sogenannte 5-H-Regelung aufgenommen. Demnach müssen Windkraftanlagen mindestens das Fünffache der Gesamthöhe bis Rotorblattspitze als Abstand zu Häusern in Siedlungsbereichen einhalten. In dünner besiedelten Außenbereichen muss ein Abstand vom Dreifachen (3-H-Regelung) der Gesamthöhe gewährleistet werden.

160% aus regenerativer Energie

Im Jahr 2020 wurden in Schleswig-Holstein knapp 25 Millionen Megawattstunden (MWh) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt. Rechnerisch konnte somit der Stromverbrauch in Schleswig-Holstein (rund 16 Millionen MWh) zu rund 160 Prozent gedeckt werden.

 

Als Land zwischen den Meeren erzeugen wir den meisten Strom aus Windkraft. Die Stromerzeugung aus Windkraftanlagen stieg im windstarken Jahr 2020 um 5,5 Prozent auf rund 13,2 Millionen MWh. Hinzukommen 7 Millionen MWh aus Windkraftanlagen an See. Zusammen machen diese 20,2 Millionen MWh rund 80 Prozent des regenerativ erzeugten Stroms in Schleswig-Holstein aus. An zweiter Stelle steht der in Biogasanlagen produzierte Strom mit 2,7 Millionen MWh, auch hier ein Zuwachs von 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Derzeit besonders stark wachsend ist die Stromerzeugung aus Photovoltaik, sie wuchs im Jahr 2020 aufgrund eher überdurchschnittlicher Sonneneinstrahlung und eines weiteren Zubaus um 14,2 Prozent.

 

Ziel der Landesregierung ist es, im Jahr 2025 insgesamt 37 Millionen Megawattstunden (= 37 TWh) Strom aus Erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein zu erzeugen, davon 9 TWh aus Wind Offshore und 28 TWh aus Erneuerbaren Energieanlagen an Land. Die zu dem Zeitpunkt voraussichtlich vorhandenen Onshore-Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 10 GW sorgen bei durchschnittlich 2.200 Betriebsstunden im Jahr für eine Stromproduktion von 22 TWh. Die Stromerzeugung aus Biogasanlagen dürfte weitgehend konstant bei 2,5 bis 3 TWh verbleiben. Somit verbleibt eine Strommenge von rund 3 TWh, die durch Photovoltaik-Anlagen erzielt werden muss. Bei rund 1.000 Betriebsstunden pro Jahr für eine Photovoltaik-Anlage braucht es hierfür eine installierte Leistung von 3 GW – davon waren Ende 2021 bereits 1,7 GW erreicht.

 

Bis zum Jahr 2030 ist eine weitere Steigerung der regenerativen Stromerzeugung auf 49 – 53 TWh vorgesehen, davon 34 – 38 TWh durch Erneuerbare Energieanlagen an Land. Diese Zahl setzt sich zusammen aus 13-14 TWh klassischer Stromverbrauch in Schleswig-Holstein und 5-8 TWh für neue Stromanwendungen (Elektromobilität, Wärmepumpen, Wasserstoffelektrolyse). Der verbleibende Saldo von 16 TWh entspricht der maximalen Strommenge, die mit den dann vorhandenen Stromleitungen aus Schleswig-Holstein abtransportiert werden kann. Den Prognosen nach wird die noch bestehende Lücke in der Stromerzeugung vor allem durch den Zuwachs an Dachflächen- und Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in den nächsten Jahren gedeckt.